Blau-gelbes Schulstartgeld 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Das Land NÖ hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts. Der Antrag kann ab 16. August gestellt werden. 

Voraussetzungen für den Erhalt

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler/in bzw. den Lehrling
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in NÖ
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers bzw. des Lehrling in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie

Antragstellung
 Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.  
 
 Eine Antragstellung ist im Antragszeitraum von 16. August bis 4. Februar 2023 möglich.

15.08.2022